Krankheiten (Allergien etc.) und krankheitsbedingte Erfordernisse (Medikamenteneingabe) sollen schon bei der Anmeldung des Kindes genannt und schriftlich vermerkt werden.
Für Kinder, die bereits den Kindergarten besuchen gelten folgende Regelungen (Merkblatt gemäß dem Infektionsschutzgesetz)
- Kranke und kranheitsverdächtige Kinder dürfen den Kindergarten nicht besuchen. Sie sollen persönlich oder telefonisch entschuldigt werden.
- Bei Entschuldigung Ihres Kindes müssen Sie uns ansteckende Krankheiten mitteilen. Das sind z.B. folgende Krankheiten: Masern, Mumps, Röteln (Ringelröteln), Windpocken, Scharlach, Keuchhusten, Kopflausbefall, Fieber, Magen-Darmerkrankungen oder Bindehautentzündung.
- Infektionskrankheiten müssen von uns dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
- Für die Wiederzulassung in den Kindergarten (Empfohlen vom Robert-Koch-Institut) beachten Sie die 24-Stunden-Regelung. Danach muss Ihr Kind bei Fieber über 38 Grad Celsius 24 Stunden fieberfrei sein. Bei Magen-Darm-Erkrankungen beachten Sie die 48-Stunden-Regelung. Danach muss Ihr Kind 48 Stunden symptom- und krankheitsfrei sein.
- Selbstverständlich darf Ihr Kind bei Durchfall, starkem Schnupfen und Husten, sowie Fieber den Kindergarten nicht besuchen.
Plan BBitte denken Sie daran, dass Ihr Kind auch während der Kindergartenzeit erkranken könnte und immer jemand erreichbar sein sollte der Ihr Kind abholen und versorgen darf.
ZeckenWir Damen vom Personal dürfen keine Zecken entfernen!
Wir müssen Sie daher sofort anrufen, damit Sie mit Ihrem Kind zum Arzt fahren oder die Zecke selbst entfernen können.
Medizinischer NotfallIn dringenden medizinischen Notfällen informieren wir Sie umgehend telefonisch und verständigen wenn nötig auch den Notarzt
MedikamenteDas Personal darf nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung Medikamente geben (Allergie, Diabetes, ...)