von links: Kirchenpfleger Konrad Fegg, Peter Zacher, Hubert Braxenthaler jun., Barbara Zeller-Fraunhofer, Walter Haßlberger, Pfarrer Otto Stangl - nicht auf dem Bild: Georg Hasselberger
Pfarrkirche St. Georg
St. Valentin
Schlosskapelle
Maria Schnee Urschlau
Pfarrhaus u. Pfarrzentrum
Kindergarten St. Irmgard
Bergfriedhof und Gruftkapelle
Die Kirchenverwaltung bestimmt aus ihren Reihen den Kirchenpfleger.
Kirchenverwaltung 2013 -2018
Vorsitzender: Pfarrer Otto Stangl
Kirchenpfleger: Konrad Fegg
Schriftführerin: Barbara Zeller-Fraunhofer
weitere Mitglieder der Kirchenverwaltung:
Braxenthaler Hubert-Georg
Hasselberger Georg
Haßlberger Walter
Zacher Peter
Sie werden gemeinsam die Kirchenverwaltungswahl organisieren: (v. links) Josef Reiter, Pfarrer Otto Stangl, Manfred Hartl, Barbara Zeller-Fraunhofer und Konrad Fegg
Wahlvorschläge können noch bis 14. Oktober abgegeben werden
Die Kirchenverwaltungswahl am 18. November wirft auch in der Pfarrei St. Georg ihre Schatten voraus. Dann wird für die Wahlperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2024 über die Zusammensetzung des Gremiums abgestimmt werden. Kürzlich tagte der dafür notwendige Wahlausschuss und dieser bestimmte dabei den Pfarrgemeinderatsvorsitzenden Manfred Hartl als Wahlausschussvorsitzenden. Als Schriftführerin wurde Barbara Zeller-Fraunhofer gewählt. Die weiteren Mitglieder des Ausschusses sind Kirchenpfleger Konrad Fegg, Josef Reiter und natürlich Pfarrer Otto Stangl.
Der Wahlausschuss hat zunächst beschlossen, dass die Wahl als Urnenwahl stattfinden und zusätzlich die Möglichkeit der Briefwahl bestehen soll. Als nächstes kommt die Aufgabe auf das Gremium zu, geeignete Kandidaten für das wichtige Ehrenamt der Kirchenverwaltungsmitglieder zu suchen und die Wahl zu organisieren. Jede Kirchenstiftung ist eine juristische Person. Sie braucht also Menschen, die für die Kirchenstiftung handeln. „Die Wahlberichtigten sind daher aufgerufen, bis 8. Oktober, Wahlvorschläge einzureichen“, sagte dazu Pfarrer Otto Stangl. „Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat“, ergänzte der Wahlausschussvorsitzende Hartl. Die Wahlvorschläge können im katholischen Pfarramt oder bei einem der Mitglieder des Wahlausschusses eingereicht werden. Abschließend wurden noch die Grundzüge der Wahlordnung besprochen.