1. Der Bau: Der Kindergarten ist ein Massivbauwerk mit integriertem Gemeinderaum und separatem Eingang.
Folgende Räume stehen dem Kindergarten zur Verfügung:
Im Erdgeschoss höhenversetzt: 2 Gruppenräume mit jeweiliger Galerie und anschließendem Intensivraum, 2 Waschräume mit je 3 Toiletten, 2 Garderoben im großen Hausgang, 1 Büro,
1 Küche mit Abstellraum, 1 Erwachsenentoilette, 1 Personalzimmer und 1 Putzkammer.
Im Kellergeschoss: 1 Turnraum mit Galerie, (Musikzimmer) 2 Abstellräume, 1 Heizungsraum.
Das Gebäude des Kindergartens steht mitten im Garten, deshalb ist die Spielfläche in 2 Teile aufgeteilt.
Spielgeräte : 2 Sandgruben, 1 Wippe, 2 Reck, 2 Schaukeln, Kletterhaus, 3 Wipptiere, 1 Vogelnestschaukel und 1 Plättchen, 1 Schuppen mit darüber liegendem Salettl und Rampe, 1 Röhrenrutsche.
2. Die Gruppen: Es gibt 2 Gruppen mit maximal je 25 Kindern. Die Gruppennamen sind: Schmetterlingsgruppe und Schildkrötengruppe.
Entsprechend dem neuen Kindergartengesetz können wir seit September 2006 auch Schulkinder und Kinder unter 3 Jahren zur Betreuung aufnehmen.
Vom Bezirk Oberbayern wurde
Einzelintegration für 2 Kinder genehmigt.
In jeder Gruppe arbeiten mindestens 1 Erzieherin und 1 Ergänzungskraft – entsprechend dem geltenden Anstellungsschlüssel.
3. Öffnungszeiten: Täglich von 7.15 – 13.00 Uhr.
Ferienzeiten: siehe Ferienordnung – Schließtage im Jahr maximal 30 Tage.
4. Finanzen:
Der Kindergarten ist eine öffentliche Einrichtung und von staatlichen Mitteln bezuschusst.
Die Betriebskosten trägt die Katholische Pfarrkirchenstiftung, bzw. die Gemeinde Teisendorf (Defizit).
seit Sept. 17 gelten folgende Elternbeiträge:Kinder von 3 - 6 Jahren:
- 4 - 5 Std. 86,- €
- 5 - 6 Std. 94,- €
Kinder unter 3 Jahren:
- bis 3 Std. 175,- €
- 3 - 4 Std. 195,- €
- 4 - 5 Std. 215,- €
- 5 - 6 Std. 235,- €
Schulkinder ohne Hausaufgabenbetreuung: 1 - 2 Std. 42,- €
Monatliches Spielgeld beträgt: 6,- €
Die Kindergartenkosen für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung werden von staatlicher Seite finanziert.
Familien, die berechtigt sind, können beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.