PGR- und KV-Wahlen 2018: deine-pfarrgemeinde.de

Pfarrgemeinderatswahl 2018

BENUTZUNG ONLINE-SYSTEM (mit Login) www.pgr-wahl-muenchen.de

Online-Rückmeldung der Wahlergebnisse am 25. Februar

ist möglich über das bekannte Online-Formular www.pgr-wahl-muenchen.de. Nach der Eingabe des Logins Ihrer Pfarrei, auf der Übersichtseite in der Spalte Pfarrei auf den roten Button „Pfarrei Daten eingeben und pflegen“ gehen. Dann erscheint das Formular Ihrer Pfarrei. In der rechten Hälfte des Formulars können Sie dann die Wahlergebnisse eingeben.
 
Hier: Download des Online-Formulars zur Rückmeldung der Wahlergebnisse. Dieses kann ausgedruckt und zur Auszählung der Stimmen mitgenommen werden. Darin können die Zahlen festgehalten und anschließend online unter www.pgr-wahl-muenchen.de eingegeben werden.

Bitte überprüfen Sie im Online-Formular auch die Angabe im Feld „Pfarreiname“ (rechte Hälfte des Formulars). Die Angabe dort wird übernommen für die Listen Wahlergebnisse.

Die Geschäftsstelle des Diözesanrats ist am So 25. Februar 2018 von 12:00 bis 21:00 Uhr besetzt (Telefon: 089 / 2137 - 1261 und -1459  und -1460).

Stimmzettel erstellen und hochladen
(spätestens bis 14. Januar 2018, um so früher, um so besser)

  • Der Stimmzettel muss laut Wahlordnung spätestens bis 14. Januar 2018 erstellt und hochgeladen werden (§ 8 Abs. 6) WO-PGR). Mit jedem Tag früher helfen Sie uns aber sehr. Der Druck Ihres Stimmzettels und die Fertigstellung Ihrer Briefwahlunterlagen können dann entsprechend eher starten.
  • Der Stimmzettel wird ganz normal bei sich auf dem Computer erstellt, dann z. B. die Word-Datei im PDF Format abspeichern und die PDF-Datei im Online-System hochladen. Die Kandidateneingaben im Online-System werden dafür nicht benötigt.
[Anleitung Teil 2: Stimmzettel erstellen und hochladen | PDF]
Bei Erstellung des Stimmzettels darauf achten, dass dieser nicht länger als eine Seite ist. Aus der Vorlage leere Zeilen löschen, also Zeilen, in denen kein/e Kandidat/in steht.

Anleitungen für die Benutzung des Online-Systems


Wenn ich den Stimmzettel früher als am 14.01.2018 hochlade und es meldet sich noch ein Kandidat - was dann?

Der späteste Zeitpunkt, bis zu dem Wahlvorschläge dem Wahlausschuss vorliegen müssen, ist sieben Wochen vor der PGR-Wahl (§ 8 Abs. 3) WO-PGR). Das ist der 7. Januar 2018.
Danach hat der Wahlausschuss noch eine Woche Zeit, die endgültige Kandidatenliste aufzustellen und dabei, wenn nötig, zu ergänzen (§ 8 Abs. 4) WO-PGR). Spätestens sechs Wochen vor der PGR-Wahl wird die endgültige Kandidatenliste geschlossen (§ 8 Abs. 6) WO-PGR). Das ist der 14. Januar. Diese eine Woche muss der Wahlausschuss nicht ausschöpfen, er kann also die endgültige Kandidatenliste auch schon am 8. Januar 2018 schließen und den Stimmzettel erstellen.

Früher ist dies nur möglich, wenn die Pfarrgemeinde und die katholischen Verbände öffentlich aufgefordert wurden, früher als bis zum 7. Januar 2018 die Kandidatenvorschläge einzureichen. Diese Aufforderung müsste dann entsprechend früher als am 10. Dezember 2017 erfolgt sein, denn die Vierwochenfrist für die Einreichung von Kandidatenvorschlägen ab der öffentlichen Aufforderung (vgl. § 8 Abs. 1) und 2) WO-PGR) ist unbedingt einzuhalten.
 
Entscheidend ist der Termin, der in Ihrer Pfarrgemeinde öffentlich bekannt gegeben wurde, bis zu dem spätestens Kandidatenvorschläge einzureichen sind. Wer danach kommt, hat keinen Anspruch mehr, als Kandidat/Kandidatin aufgenommen zu werden.

Wie groß darf ein Stimmzettel sein? Gibt es außer dem Namen, andere Felder die verpflichtend sind (z.B. Adressen), dürfen auch andere Angaben darauf stehen und dürfen auch Fotos (farbig/schwarzweiß) mit auf dem Stimmzettel sein?

Eine Vorlage für einen Stimmzettel findet man unter Formulare (Nr. 24)
Konkert zu den Fragen:
  • Der Stimmzettel sollte im DIN A4-Hochformat angelegt sein, eine Seite,
  • Keine Fotos der Kandidaten auf den Stimmzettel.
  • Auf dem Stimmzettel muss stehen, wie viele Stimmen der/die Wähler/in hat
  • Welche Angaben zu den Kandidaten/nnen angegeben werden sollen, steht in der Wahlordnung §8 Abs. 5: „In der Liste der Kandidaten / Kandidatinnen sind die Namen der Kandidaten / Kandidatinnen in alphabetischer Reihenfolge (mit Angabe von Adresse, Alter und Beruf, bei Vertretern einer Organisation die Zugehörigkeit zur Organisation) aufzuführen.“
Wer darüber hinaus über die Kandidaten/innen informieren möchte, kann z. B. einen Flyer erstellen, diesen auslegen oder beim Verteilen der Briefwahl-Unterlagen in die Briefkästen werfen. Auch das Intenet bietet sich natürlich an.

Was versteht man unter "Kath. Verband"? (Spalte auf dem Stimmzettel)

Typische Katholische Verbände sind: Kath. Arbeitnehmerbewegung (KAB), Landvolkbewegung (KLB), Frauenbund, Kolping etc. ist [Verbändeheft des Diözesanrats | PDF]. Ministranten kann man mittlerweile auch dazu zählen, weil diese sich 2017 zu einem Verband zusammengeschlossen haben. Der Pfarrgemeinderat ist kein Verband.

Worauf ist bei der Festsetzung und Bekanntgabe von Terminen und Fristen besonders zu achten?

Viele der in der Wahlordnung (WO-PGR) festgelegten Fristen sind „Spätestens- bzw. Mindestens-Fristen“. Aufgaben, die in der WO-PGR mit einem dieser Zusätze versehen sind, können vom PGR bzw. vom Wahlausschuss auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt getätigt werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass von Fristen abhängige festgelegte Zeiträume gemäß der WO-PGR eingehalten und ggf. mitverlegt werden. Wird beispielsweise die Frist für die Einreichung von Kandidatenvorschlägen früher als sieben Wochen vor der PGR-Wahl festgesetzt, müssen die Pfarrgemeinde und die katholischen Organisationen entsprechend früher informiert und aufgefordert werden, Kandidatenvorschläge einzureichen (vgl. § 8 WO-PGR). Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie dann auf den Formblättern „Kandidatenvorschlag“ (Formular Nr. 03 Wahlmappe) und „Einverständniserklärung“ (Formular Nr. 04 Wahlmappe) die in Ihrer Pfarrei geltende Frist eintragen.
Zunehmend werden Menschen aufgrund der größeren Mobilität und der Nutzung sozialer Medien außerhalb ihrer Wohnortpfarrei auf die PGR-Wahl aufmerksam und lesen dort vielleicht andere Termine und Fristen, als die in ihrer Wohnortpfarrei geltenden. Durch eine umfangreiche öffentliche Informationsarbeit muss für die Wahlberechtigten klar sein, welche Termine, Fristen, Zeiträume und Orte für ihre Pfarrgemeinde gelten (Frist Einreichung Kandidatenvorschläge, Wahltermin,  bei Allgemeiner Briefwahl der Zeitpunkt, bis zu dem der Wahlbrief beim Wahlausschussvorstand eingegangen sein muss, die Adresse des Wahlausschussvorstands, Ort und Abstimmungszeitraum der ggf. zusätzlich eingerichteten Wahllokale).

Formular mit Login

Zum Online-Formular (mit Login) gelangen Sie über www.pgr-wahl-muenchen.de. Die Nutzung des Online-Formulars (mit Login) ist für folgende Aufgaben notwendig:
  1. Information, falls eine Aussetzung von der Allgemeinen Briefwahl beantragt wird
  2. Rückmeldung  Adresse Wahlausschuss-Vorstand (Adresse, an die der Wahlberechtigte die ausgefüllten Briefwahlunterlagen [Wahlbrief] zurücksenden bzw. wo er sie abgeben kann)
  3. Rückmeldung zur Zustellung (werden die Briefwahlunterlagen selbst ausgetragen oder sollen sie per Post direkt an die Wahlberechtigten gesandt werden?)
  4. Meldung Wahlausschussvorsitzende/r
  5. Stimmzettel hochladen
  6. Eingabe der Kandidat*innen
  7. Eilmeldung Wahlergebnisse (Wahlbeteiligung etc.)
 

Login für das Online-Formular wurde versandt

Am 21. Oktober 2017 wurde allen Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte und allen Pfarrbüros das Login für das Online-Formular Pfarrgemeinderatswahl 2018 zugesandt. Wenn ein Pfarrbüro für mehrere Pfarrgemeinden zuständig ist, hat dieses für jede Pfarrgemeinde ein eigenes Login erhalten. Wenn ein/e Pfarrgemeinderats-Vorsitzende/r oder ein Pfarrbüro kein Login erhalten hat, bitte per Mail anfordern [weiter].
 

Was tun, wenn Login nicht funktioniert?

Aus einigen Pfarrbüros erhielten wir die Rückmeldung, dass sie mit dem zugesandten Login nicht in das Online-Formular kommen. Lösung: Den Browser Firefox (von Mozilla) öffnen, in die Adresszeile www.pgr-wahl-muenchen.de eingeben ....

Warum benötigt der Diözesanrat bis zum 6. November 2017 Rückmeldungen zur Allgemeinen Briefwahl?

Zunächst gilt: Der 6. November ist kein Termin, der sich aus den Fristen in den Rechtsgrundlagen ergibt. Er wurde von der Geschäftsstelle des Diözesanrats fest gelegt. Für diese ist der Termin wichtig, um einen ersten Überblick zu bekommen, in welcher Höhe Materialien für die Allgemeine Briefwahl bestellt werden müssen.Deswegen wurde darum gebeten, dass Pfarreien, die eine Aussetzung von der Allgemeinen Briefwahl beantragen werden, dies bis zum 6. November über das Online-Formular rückmelden. Ebenso ist hilfreich, wenn Pfarrgemeinden, die die Wahl in Form der Allgemeinen Briefwahl durchführen, bereits zu diesem Termin angeben, ob sie die Materialien selbst austragen oder an welche Adresse der jeweilige Wahlberechtigte die ausgefüllten Briefwahlunterlagen senden bzw. wo er sie abgeben kann (meist ist dies das Pfarramt).
Es gilt auch: Wir benötigen bis zum 6. November nur diese die Allgemeine Briefwahl betreffenden Angaben, also keine Rückmeldung des/der Wahlausschussvorsitzenden etc..

Weitere Fragen und Antworten zur Allgemeinen