Katholische Pfarrei St. Augustinus

Pfarrverband TruderingSt. Augustinus und St. Franz Xaver
KV_Wahlen_2018_Logo_RGB

Wer kann kandidieren?

Zu Mitgliedern der Kirchenverwaltung können Personen gewählt werden,
  • die der römisch-katholischen Kirche angehören,
  • ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde haben,
  • kirchensteuerpfichtig sind und
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Kirchenstiftung stehen, können nicht kandidieren. Ausgenommen sind davon Personen, die in einem kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnis mit einer Kirchenstiftung stehen. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Bereich der Kirchengemeinde haben, können im begründeten Einzelfall ebenfalls kandidieren.