Kirchenverwaltung St. Benedikt
Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Welche Aufgaben hat sie?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltplanes bis zur anschließenden Überwachung des beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:
Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftung, Abschluss von Verträgen, Beratung und Beschluss über Baumaßnahmen, Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirche sowie Ausstattung der Diensträume und des Pfarrheims, Zuständigkeit für Unterhalt und Instandsetzung der Gebäude, gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat.
Zuletzt wurde u.a. ein neuer Innenanstrich von Kirche und Sakristei veranlasst, sowie die Heizungsanlage im Pfarrhaus erneuert und für das Pfarrheim neue Tische und Stühle angeschafft.
Die nächste größere Maßnahme wird eine Neugestaltung der Werktagskirche mit Einbeziehung des noch zu restaurierenden Taufbeckens sein. Außerdem sollen eine neue Schließanlage eingebau, sowie kleinere Arbeiten an den Außenfassaden von Kirche und Pfarrheim durchgeführt werden.
Ihr Kirchenpfleger
Wolfgang Meier
Die Kirchenverwaltung St. Benedikt besteht in der Wahlperiode 2013/2018 aus folgenden Mitgliedern:
– Pfarrer Stanislaus Dorawa (Kirchenverwaltungsvorstand)
– Wolfgang Meier (Kirchenpfleger)
– Jadviga Kahrau
– Dr. Kilian Kreilinger
– Manfred Oswald
– Renate Schäfer
– Martin Schottenhammel