St. Andreas - Trostberg

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St. Andreas
Trostberg

Kirchenverwaltungswahl
am Sonntag, 18. November 2018

KV-Wahl logo ohne Termin

Bedeutung der KV-Wahl

Die Kirchenverwaltungswahlen finden in ganz Bayern am Sonntag, 18. November 2018 statt. Allein in der Erzdiözese München und Freising werden es rund 900 Wahlen sein. Die Kirchenverwaltung (KV) ist als Organ der Kirchenstiftung und Vertretung der Kirchensteuerzahler für jede Kirchengemeinde von zentraler Bedeutung.

Die Kirchenverwaltung hat umfangreiche und anspruchsvolle Aufgaben und schafft die Grundlage für das kirchliche Leben vor Ort. 
Die neue Kirchenverwaltung wird für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 gewählt.

Wahlverfahren

Die Kirchenverwaltungswahl 2018 wird in der Pfarrei St. Andreas Trostberg als allgemeine Urnenwahl durchgeführt. Die Briefwahlunterlagen können im Pfarrbüro beantragt werden. Nähere Informationen zur gegebenen Zeit hier!

Kandidatur

Zu Mitgliedern der Kirchenverwaltung können Personen
gewählt werden,

  • die der römisch-katholischen Kirche angehören,
  • ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde
    haben,
  • kirchensteuerpflichtig sind und
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Kirchenstiftung stehen, können nicht kandidieren. Ausgenommen sind davon Personen, die in einem kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnis mit einer Kirchenstiftung stehen. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Bereich der Kirchengemeinde haben, können im begründeten Einzelfall ebenfalls kandidieren. Information hierzu folgen in den kommenden Monaten.

In der Pfarrkirche St. Andreas Trostberg steht am Schriftenstand eine Box, in der Sie Kandidatenvorschläge einreichen können. Natürlich können Sie sich selbst - oder andere Personen - auch im persönlichen  Gespräch im Pfarrbüro oder bei den Mitgliedern der aktuellen Kirchenverwaltung als Kandidat(in) vorschlagen.

Wählen

Alle wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken sind als Christinnen und Christen aufgerufen sich aktiv in die christliche Gemeinschaft einzubringen und bei den Wahlen ihre Stimme abzugeben.
 
Wahlberechtigt sind Personen,

  • die der römisch-katholischen Kirche angehören,
  • ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben und
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Neueste Informationen zur Wahl finden Sie immer auf diesen Seiten!