Pfarrverband Tegernsee-Egern-Kreuth
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Kirchenverwaltungswahlen 2018 in Tegernsee Egern Kreuth und Glashütte

Die Kirchenverwaltungswahlen finden in ganz Bayern am Sonntag, 18. November 2018 statt. Allein in der Erzdiözese München und Freising werden es rund 900 Wahlen sein. Die Kirchenverwaltung (KV) ist als Organ der Kirchenstiftung und Vertretung der Kirchensteuerzahler für jede Kirchengemeinde von zentraler Bedeutung.
 
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, die Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch der Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.
Die KV vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde und wählt wiederum die Vertreterinnen und Vertreter des Diözesansteuerausschusses (DiStA), die die Kirchensteuerzahler der gesamten Erzdiözese München und Freising vertreten. Der DiStA entscheidet über den Haushalt der Erzdiözese München und Freising.
 
Anzahl der zu wählenden Kirchenverwaltungsmitglieder
Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die KV aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Zahl der zu wählenden KV-Mitglieder beträgt in Kirchengemeinden

  • bis zu 2.000 Katholiken:               4 KV-Mitglieder
  • bis zu 6.000 Katholiken:               6 KV-Mitglieder
  • mit mehr als 6.000 Katholiken: 8 KV-Mitglieder
Evtl. können auch weitere Mitglieder hinzuberufen werden.
       
Kandidieren für die Kirchenverwaltungswahl
Alle Christinnen und Christen sind durch Taufe und Firmung berufen, Verantwortung zu übernehmen und sich für ihren Glauben und christliche Werte einzusetzen. Dabei sind die Kompetenzen, Interessen und Ressourcen des Einzelnen von zentraler Bedeutung. 
  
Zu Mitgliedern der Kirchenverwaltung können Personen gewählt werden,
  • die der römisch-katholischen Kirche angehören,
  • ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde haben,
  • kirchensteuerpflichtig sind und
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
 
Die Amtszeit der Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt sechs Jahre und beginnt mit dem auf die Wahl folgenden 1. Januar.
 
Wählen
Alle wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken sind als Christinnen und Christen aufgerufen, sich aktiv in die christliche Gemeinschaft einzubringen und bei den Wahlen ihre Stimme abzugeben.
 
Wahlberechtigt sind Personen,
  • die der römisch-katholischen Kirche angehören,
  • ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben und
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wahlverfahren
Die KV-Wahl wird im Regelfall als Urnenwahl durchgeführt. Falls Wählende das Wahllokal nicht aufsuchen können, können sie im Voraus einen Briefwahlschein beim jeweiligen Wahlausschuss beantragen.
Wird die KV-Wahl - auf Antrag des Wahlausschusses und anschließender schriftlicher Erlaubnis des Erzbischöflichen Ordinariates - als Allgemeine Briefwahl für eine Kirchengemeinde durchgeführt (was aus technischen Gründen in den Pfarreien nicht möglich ist, in denen auch eine Filialkirchenverwaltung gewählt wird, z. B. Glashütte), bekommen alle Wahlberechtigten innerhalb der Kirchengemeinde die Wahlunterlagen vollständig und unaufgefordert an die private Adresse zugestellt.
In den nächsten Wochen wird sich in unserem Pfarrverband in jeder Pfarrei der Wahlausschuss konstituieren und auch über das jeweilige Wahlverfahren entscheiden.
Wir bitten Sie heute schon, für sich zu überlegen,  ob Sie bezüglich Kirchenverwaltung Verantwortung übernehmen und Ihre Kompetenzen einbringen und kandidieren wollen. Wir legen Ihnen auf alle Fälle ans Herz, Ihr Stimmrecht zu nutzen und sich auf diese Weise einzubringen.

Ihre Maria Thanbichler, Beauftragte aus dem Seelsorgsteam für die KV-Wahlen im Pfarrverband


Weitere Informationen was die Kirchenverwaltung und Kirchenstiftung sind und welche Aufgaben Sie haben, finden Sie hier.


Die Vorsitzenden der Wahlausschüsse

Kirchenverwaltung Tegernsee
Norbert Schussmann, 08022- 918660, Norbert(at)schussmannprivat.de

Kirchneverwaltung Egern
Kajetan Liedschreiber, 08022-83958, liedschreiber(at)t-online.de

Kirchenverwaltung Kreuth
Anita Bierschneider, 08029-997222 anita.bierschneider(at)web.de

Kirchenverwaltung Glasshütte
Günther Smolka, 08029-349 G.Smolka(at)t-online.de