Der Förderkreiskreis für Kirchenmusik wurde am 2. Oktober 2007 zunächst von der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Ebenhausen gegründet.
Die Mitgliederversammlung im Februar 2015 beschloss eine neue ökumenische Satzung, nach der die Förderung kirchenmusikalischer Veranstaltungen sowohl durch den evangelischen Kirchenvorstand als auch durch die Gremien des katholischen Pfarrverbandes beantragt werden können.
Der Förderkreis soll dem Erhalt der Vielfalt der Kirchenmusik unserer Gemeinden dienen.
Wir möchten weiterhin die Nachwuchsförderung, die Instrumentenbeschaffung, den Notenkauf, die fachliche Stimmbildung, aber auch die Bezahlung von Solisten und Instrumentalisten für eine besondere musikalische Ausgestaltung von Gottesdiensten und Kantatenaufführungen sichern.
In der Zeit von 2010 bis 2015 konnte der Förderkreis verschiedene musikalische Aktivitätenmit einem Betrag von über 19.000 € unterstützen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke. Der Förderkreis hat zum Ziel, die Kirchenmusik in Gottesdienst und Konzert zu fördern und zu unterstützen.
- Im Förderkreis kann jede natürliche oder juristische Person Mitglied werden, die regelmäßig die Mitgliedsbeiträge zahlt.
- Die Höhe des Mitgliedbeitrages beträgt jährlich mindestens 20,00 €, nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Er ist bei Eintritt das erste Mal fällig, danach zum 1. März jeden Jahres. Die Zahlung erfolgt über Lastschrift, Überweisung oder Dauerauftrag.
- Eine Kündigung ist jeweils zum Schluss eine Kalenderjahres möglich.