Die Kirchenverwaltung – mehr als ein Ehrenamt
Am 18.11.2018 wählen wir unsere neue Kirchenverwaltung
Neben ihrem geistlichen Leben, ihren Liturgien und kulturellen Angeboten, hat eine Pfarrei auch viele praktische Angelegenheiten zu verantworten: Das Vermögen der Kirchenstiftung muss verwaltet und sinnvoll eingesetzt werden, z. B. für Personal, Renovierungen oder Anschaffungen. Kirchen und Pfarreigebäude müssen vielen rechtlichen Normen entsprechen, z. B. hinsichtlich Sicherheit, Brandschutz oder technischer Wartung. Besonders wichtig ist die verantwortliche Personalverwaltung für alle Einrichtungen der Pfarrei, von der Einstellung bis zur Abrechnung. All diese wichtigen und verantwortungsvollen Aufgaben, ohne die das geistliche Leben unserer Pfarrei nicht möglich wäre, werden von der Kirchenverwaltung wahrgenommen. Die Kirchenverwaltung besteht aus einem Gremium ehrenamtlicher Pfarreimitglieder, die sich gemeinsam mit dem Pfarrer (als Kirchenverwaltungsvorstand) bzw. der Verwaltungsleitung (als Stellvertretender Kirchenverwaltungsvorstand) um sämtliche verwaltungstechnischen Angelegenheiten der Pfarrei kümmern. Dabei nimmt der Kirchenpfleger bzw. die Kirchenpflegerin eine besondere Rolle ein. Er bzw. sie unterstützt den Pfarrer bzw. die Verwaltungsleitung bei der Erledigung der Verwaltungsaufgaben, insbesondere bei der Kassen- und Rechnungsführung. Die Wahl des Gremiums findet alle sechs Jahre statt.
Die Kirchenverwaltung – ein besonderer Dienst an der Pfarrgemeinde
Ehrenamtliche „KV-Mitglieder“ schaffen die Voraussetzungen für Seelsorge und Liturgie, für Kinderbetreuung, Bildung und lokale Arbeitsplätze. So wünschen sich Eltern für ihr Kind u.a. einen Kindergarten wegen der katholischen Prägung.
Die Kirchenverwaltung – mehr als ein Ehrenamt
Am 18.11.2018 wählen wir unsere neue Kirchenverwaltung
„Ich bin Christ und kandidiere bei der Kirchenverwaltungswahl, weil …“
Die Kirchenverwaltung kümmert sich um die Finanz– und Vermögensangelegenheiten sowie die Kirche, das Pfarrzentrum und den Kindergarten.
Wir brauchen Sie für diese Aufgabe - und hoffen auf Ihre Kandidatur.
Wählbarkeit (passives Wahlrecht): als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer
1. der römisch-katholischen Kirche angehört,
2. im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat,
3. kirchensteuerpflichtig ist und
4. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 8 Abs. 1 GStVS).
Von der Hauptwohnsitzpflicht kann das Erzbischöfliche Ordinariat auf Antrag des Kirchenverwaltungsvorstandes in begründetem Einzelfall eine Befreiung erteilen.
Kirchensteuerpflichtig sind dem Grunde nach z.B. auch Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Hausfrauen und Hausmänner oder Rentnerinnen und Rentner – auch wenn sie tatsächlich keine Kirchensteuern zahlen.
Der/die Wähler/-in sucht am Wahltag – wie gewohnt – das Wahllokal auf und füllt den Stimmzettel dort aus. Es kann der Einzelne für sich auch Briefwahl vorher beantragen.
Näheres unter: www.deine-pfarrgemeinde.de