Katholischer Pfarrverband Ampfing

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Banner Kirchenverwaltungswahl 2018

Kandidatur zur KV-Wahl


Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer

1. der römisch-katholischen Kirche angehört,
2. im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat,
3. kirchensteuerpflichtig ist und
4. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 8 Abs. 1 GStVS).
Von der Hauptwohnsitzpflicht kann das Erzbischöfliche Ordinariat auf Antrag des Kirchenverwaltungsvorstandes in begründetem Einzelfall eine Befreiung erteilen.
Kirchensteuerpflichtig sind dem Grunde nach z.B. auch Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Hausfrauen und Hausmänner oder Rentnerinnen und Rentner – auch wenn sie tatsächlich keine Kirchensteuern zahlen.
... weitere Informationen zur Kandidatur

Kandidaten des Pfarrverbandes Ampfing

Die Kandidaten des Pfarrverbandes Ampfing für die einzelnen Kirchenverwaltungen werden hier bekannt gegeben.

Ampfing

Salmanskirchen

Heldenstein

Lauterbach

Weidenbach

Rattenkirchen

Salmanskirchen

Stefanskirchen

Zangberg