Auf der Frühjahrsvollversammlung des Diözesanrates wurde beschlossen, dass künftig die Allgemeine Briefwahl der Regelfall ist. Bei der Allgemeinen Briefwahl erhält jede(r) Wahlberechtigte(r) Briefwahl-Unterlagen, die von der Pfarrei verteilt werden. Ausnahmen müssen und können beim Diözesanrat der Katholiken beantragt werden. Keine Pfarrei wird also zur Allgemeinen Briefwahl gezwungen. Wer dies nicht will, muss allerdings eine Entscheidung dagegen treffen und dies beim Diözesanrat beantragen.
[FAQs (häufig gestellte Fragen) zur Allgemeinen Briefwahl]
[Inhalt und Form der Briefwahlunterlagen]
[Alles zur Briefwahl des Pfarrgemeinderats]
In den 218 Pfarrgemeinden, die bereits 2014 die Wahl in Form einer Allgemeinen Briefwahl durchgeführt haben, lag die Wahlbeteiligung bei 29,4%. Bei Pfarreien, die weder auf die Allgemeine Briefwahl oder Wahlbenachrichtigungskarten gesetzt haben, lag die Wahlbeteiligung bei 7,7 %. Wie groß der Effekt ist, zeigt ein Vergleich zwischen zwei Pfarrgemeinden mit einer ähnlichen Struktur: Die Pfarrgemeinde St. Sebastian in Ebersberg (4.600 Wahlberechtigte) erreichte eine Wahlbeteiligung von 32,0 %, die Pfarrgemeinde St. Jakob Dachau (5.000 Wahlberechtigte) verzichtete darauf und kam so auf eine Wahlbeteiligung von 6,6 %.
Vor allem Pfarreien aus dem ländlichen Raum unterstützen die Allgemeine Briefwahl. Dies hat sicher auch damit zu tun, dass infolge größerer Seelsorgeeinheiten in vielen Pfarrgemeinden am Wahltag weniger Gottesdienste als früher stattfinden. In einzelnen Pfarrgemeinden entfällt dieses Angebot vollends. Erfahrungsgemäß wirkt sich dies auf den Besuch des Wahllokals negativ aus. Zudem ermöglicht die Allgemeine Briefwahl eine „barrierefreie Wahl“ für die zunehmende Zahl an Wahlberechtigten, die wegen Alter und Behinderung weniger mobil sind.
Die personalisierten Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag) werden für jede Pfarrgemeinde von einem diözesanen Dienstleister gedruckt, kuvertiert und angeliefert. Die Kosten dafür werden vollkommen von der Erzdiözese übernommen. Dies trifft auch für die Stimmzettel zu. Der Aufwand, diese vor Ort ein zu kurvertieren und die Zustell-Kuverts zu verkleben, entfällt damit.
100 % der Kosten für Druck, Adressierung und Kuvertierung aller Bestandteile
werden von der Erzdiözese übernommen. Falls eine Pfarrgemeinde die Briefwahlunterlagen per Post an die Wahlberechtigten senden lässt, gibt es keinen Zuschuss für das Porto. Diese Kosten muss die Pfarrei dann selbst tragen (0,49 € je Wahlberechtigten zzgl. MwSt.). Bei Einzelpfarreien sind die Kirchenstiftungen die Aufwandsträger. Wenn es einen Haushaltsverbund gibt, muss dieser die Kosten tragen. Im allgemeinen Haushaltsplan gibt es einen Etat für die Arbeit des PGR. Dieser Etat ist
nicht für das Porto der Postversende zu verwenden, also auch nicht für Portokosten der Allgemeinen Briefwahl. Portokosten gehören zur Allgemeinen Verwaltung 16100.
Siehe
FAQs Allgemeine Briefwahl Frage 34.
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen ist Aufgabe der Pfarrgemeinden. Falls eine Pfarrgemeinde per Post die Unterlagen an die Wahlberechtigten versenden lässt, muss sie die Kosten hierfür selbst tragen.
Die Materialien werden adressiert und nach Straßen sortiert an die von Ihnen angegebene Lieferadresse gesandt.
Alle für die Allgemeine Briefwahl notwendigen Angaben (Adresse Wahlbrief-Umschlag, Lieferadresse, Namen der Kandidaten für den Stimmzettel) müssen seitens der Pfarrgemeinde in ein Online-System eingegeben werden. Die jeweilige Zugangs Kennung erhält der/die Pfarrgemeinderats-Vorsitzende Anfang Oktober (je Pfarrgemeinde eine Kennung).
[Weiter:Online-Formular mit Kennung]