Am 15. April 1968 setzte Julius Kardinal Döpfner seine Unterschrift unter die ersten Rechtsgrundlagen für die Räte in der Erzdiözese München und Freising. Den entscheidenden Impuls brachte das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965). Seitdem heißt auf Pfarreiebene dieses Gremium Pfarrgemeinderat. Parallel dazu wurden auch auf den anderen kirchlichen Ebenen Rätegremien geschaffen (Dekanatsräte, Diözesanrat), deren Mitglieder als gewählte Mandatsträger/-innen Verantwortung übernehmen, Ideen einbringen, auf Augenhöhe mit den Amtsträger/-innen Entscheidungen treffen und selbstständig Dienste übernehmen. Seit 50 Jahren engagieren sich gewählte Laien in Kirche und Gesellschaft. Dieses Engagement wollen wir feiern und ein Zeichen nach innen und nach außen setzen: Es ist nicht übertrieben zu sagen: Die Räte sind nicht mehr wegzudenken aus dem kirchlichen und gesellschaftlichen Leben in unserer Erzdiözese, aus dem Wirken in den Pfarreien oder Dekanaten. Dies soll durch unterschiedliche Jubiläumsfeiern im ganzen Erzbistum deutlich werden.
Auf Dekanatsrats- oder auch Kreiskatholikenratsebene kann dies gefeiert werden und dabei über die Zukunft der Räte diskutiert werden, um diejenigen zu stärken, die engagiert sind.
[Hans Tremmel: Selbstbewusst in die Zukunft - Warum wir 50 Jahre Rätearbeit feiern sollten...]