Die Arbeitsgruppe Zukunftsforum von St. Laurentius ist mit dem Entwurf des Orientierungsrahmens vorbehaltlich folgender Änderungen einverstanden:
- Zu § 1.3 (Leitung eines Pastoralen Raumes)
Die Leitung eines Pastoralen Raumes wird einem Pfarrer oder einem Laien übertragen, der die Befähigung zur Leitung hat.
- Zu § 1.4 (Zuordnung von Diakonen und pastoralen Mitarbeitern)
Die Diakone und pastoralen Mitarbeiter/innen in Pfarreiengemeinschaften werden entweder für den gesamten Bereich der Pfarreiengemeinschaft oder für einzelne Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft zugewiesen.
- Zu § 1.6 (Konzentrierung in der pfarrlichen Verwaltung, …,Kindertageseinrichtungen)
Zusatz: Diese müssen eine individuelle Gestaltung gemäß den lokalen Gegebenheiten zulassen.
- Zu 1.12 (fachliche Begleitung bei der Konzeptentwicklung)
Für diesen Prozess der Konzeptentwicklung wird eine fachliche Begleitung angeboten.
- Zu 2.2 (Leitung einer Pfarrei)
Die Pfarrei ist vom Erzbischof als stabile Größe errichtet und einem Priester oder befähigtem Laien als Leiter übertragen.
- Zu 3.1 (Leitung einer Pfarreiengemeinschaft)
In Pfarreiengemeinschaften….. nehmen sie in gemeinsamer Verantwortung unter der Leitung eines Pfarrers oder eines beauftragten Laien wahr.
- Zu 3.4 (Dienstsitz der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter)
Der Sitz der Pfarreiengemeinschaft ist der Dienstsitz des Leiters der Pfarreiengemeinschaft (statt: Dienstsitz aller hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter)
- Zu 3.6 (seelsorgliche Mithilfe durch zusätzliche Seelsorger)
(Zusätzliche Seelsorger werden….) zur hauptamtlichen seelsorglichen Mithilfe in der Pfarreiengemeinschaft oder in einer einzelnen Pfarrei einer Pfarreiengemeinschaft angewiesen.
- Zu 3.9 (Anweisung von Priestern, Diakonen und pastoralen Mitarbeitern)
Aufgabenschwerpunkte, räumliche oder inhaltliche Zuständigkeiten und Delegationen der einzelnen Personen werden im Seelsorgeteam besprochen und schriftlich fixiert.
- Zu 3.15 (Feier der Eucharistie)
An Sonntagen und Hochfesten finden in der Pfarreiengemeinschaft zuverlässig Eucharistiefeiern zur festen Zeit statt. (nicht nur am Sitz der Pfarreiengemeinschaft