St. Laurentius, München

Stellungnahme zum Orientierungsrahmen

Die Arbeitsgruppe Zukunftsforum von St. Laurentius ist mit dem Entwurf des Orientierungsrahmens vorbehaltlich folgender Änderungen einverstanden:
  1. Zu § 1.3 (Leitung eines Pastoralen Raumes)

    Die Leitung eines Pastoralen Raumes wird einem Pfarrer oder einem Laien übertragen, der die Befähigung zur Leitung hat.
  2. Zu § 1.4 (Zuordnung von Diakonen und pastoralen Mitarbeitern)

    Die Diakone und pastoralen Mitarbeiter/innen in Pfarreiengemeinschaften werden entweder für den gesamten Bereich der Pfarreiengemeinschaft oder für einzelne Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft zugewiesen.
  3. Zu § 1.6 (Konzentrierung in der pfarrlichen Verwaltung, …,Kindertageseinrichtungen)

    Zusatz: Diese müssen eine individuelle Gestaltung gemäß den lokalen Gegebenheiten zulassen.
  4. Zu 1.12 (fachliche Begleitung bei der Konzeptentwicklung)

    Für diesen Prozess der Konzeptentwicklung wird eine fachliche Begleitung angeboten.
  5. Zu 2.2 (Leitung einer Pfarrei)

    Die Pfarrei ist vom Erzbischof als stabile Größe errichtet und einem Priester oder befähigtem Laien als Leiter übertragen.
  6. Zu 3.1 (Leitung einer Pfarreiengemeinschaft)

    In Pfarreiengemeinschaften….. nehmen sie in gemeinsamer Verantwortung unter der Leitung eines Pfarrers oder eines beauftragten Laien wahr.
  7. Zu 3.4 (Dienstsitz der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter)

    Der Sitz der Pfarreiengemeinschaft ist der Dienstsitz des Leiters der Pfarreiengemeinschaft (statt: Dienstsitz aller hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter)
  8. Zu 3.6 (seelsorgliche Mithilfe durch zusätzliche Seelsorger)

    (Zusätzliche Seelsorger werden….) zur hauptamtlichen seelsorglichen Mithilfe in der Pfarreiengemeinschaft oder in einer einzelnen Pfarrei einer Pfarreiengemeinschaft angewiesen.
  9. Zu 3.9 (Anweisung von Priestern, Diakonen und pastoralen Mitarbeitern)

    Aufgabenschwerpunkte, räumliche oder inhaltliche Zuständigkeiten und Delegationen der einzelnen Personen werden im Seelsorgeteam besprochen und schriftlich fixiert.
  10. Zu 3.15 (Feier der Eucharistie)

    An Sonntagen und Hochfesten finden in der Pfarreiengemeinschaft zuverlässig Eucharistiefeiern zur festen Zeit statt. (nicht nur am Sitz der Pfarreiengemeinschaft