St. Laurentius, München

Kirchenverwaltung St. Laurentius

Der Kirchenverwaltung ist das Organ und der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in den sog. "bona temporalia", also zeitlichen Gütern oder Vermögensangelegenheiten. Die Kirchenverwaltung ist also verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen der Pfarrei.

Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählen u.a.:
  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Beschluss über den Haushaltsplan
  • Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
  • Beratung und Beschluss über durchzuführende Baumaßnahmen
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters
  • Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen
Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung bestimmt sich nach nach Art. 11 Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) und Art. 7 Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVS).

Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Mitgliedern.

Die nächsten Sitzungen sind am 04. April 2016 und am 13. Juni 2016, jeweils um 19:30 Uhr.