Der Elternbeitrag (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt:
Staatliche Gebührenübernahmen für Vorschulkinder werden direkt mit der zu zahlenden Benutzungsgebühr verrechnet. Soweit die Gebührenübernahme z.B. wegen Geschwisterermäßigung, die Gebühr übersteigt, verbleibt die höhere staatliche Übernahme beim Träger.
Geschwisterermäßigung:
Soweit mindestens zwei Kinder eines Gebührenschuldners gleichzeitig eine kommunale oder kirchliche Kindertageseinrichtung im Markt Wartenberg besuchen, wird der jeweils niedrigste Grundbeitrag auf Antrag um 50% ermäßigt. Soweit gleichzeitig drei oder mehr Kinder eines Gebührenschuldners eine kommunale oder kirchliche Kindertageseinrichtung im Markt Wartenberg besuchen, wird der Grundbeitrag auf Antrag auf die beiden jeweils höchsten Grundbeiträge reduziert. Den Nachweis der Voraussetzung hat der Antragsteller unaufgefordert zu erbringen; der Nachweis braucht nicht erbracht zu werden, wenn die Kinder nur bei einem Träger in einem Betreuungsverhältnis stehen. Der Nachweis kann durch einen Gebührenbescheid, einen Betreuungsvertrag oder eine schriftliche Bestätigung der anderen Einrichtung erbracht werden. Der Wegfall der Voraussetzung ist unverzüglich mitzuteilen. Die Ermäßigung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Außerdem fallen monatlich pro Kind:
• 5,- € Spielgeld und
• 3,- € Getränkegeld an.
Das Essensgeld beträgt monatlich:
- für Kinder unter 3 Jahre für 4 gebuchte Wochentage 24,-€
- für Kinder unter 3 Jahre für 5 gebuchte Wochentage 30,-€
- für Kinder ab 3 Jahre für 1 gebuchten Wochentag 11,-€
- für Kinder ab 3 Jahre für 2 gebuchte Wochentage 22,-€
- für Kinder ab 3 Jahre für 3 gebuchte Wochentage 33.-€
- für Kinder ab 3 Jahre für 4 gebuchte Wochentage 44,-€
- für Kinder ab 3 Jahre für 5 gebuchte Wochentage 55,-€
Mit der Anmeldung des entsteht eine sofort fällige Verwaltungsgebühr von 10,00 €.
Für Buchungsänderungen nach Zustellung des Bildungs-und Betreuungsvertag wird eine Änderungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Eine Buchungsänderung pro Kinderhausjahr ist gebührenfrei.