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Pfarrgemeinderatswahl 2018

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQS)

Hier Fragen Nr. 1 - 27
[Weiter: Fragen 28-49 zur Allgemeinen Briefwahl]


1.    Muss in jeder Pfarrgemeinde ein PGR gewählt werden? Müssen PGRs auch in Pfarrverbänden für jede Pfarrgemeinde extra gewählt werden?

2.    Wie ist vorzugehen, wenn es in der Pfarrgemeinde keinen amtierenden PGR gibt?

3.    Kann der Pfarrer die Mitgliedschaft im Wahlausschuss an andere pastorale Mitarbeiter*innen delegieren?

4.    Wie werden der Wahltermin, der Zeitpunkt, bis zu dem der Wahlbrief beim Wahlausschussvorstand eingegangen sein muss, der Abstimmungszeitraum und der Ort der Stimmabgabe festgelegt?

5.    Wie muss öffentlich über die PGR-Wahl informiert werden?

6.    Können mehrere Mitglieder einer Familie für den PGR kandidieren und Mitglied im PGR sein?

7.    Ist eine gleichzeitige Mitgliedschaft in Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung möglich?

8.    Können bei der Kirchenstiftung angestellte Mitarbeiter*innen für den PGR kandidieren?

9.    Kann der/die Verwaltungsleiter*in für die Kirchenstiftung für den PGR kandidieren?

10.  Wer ist von der Wählbarkeit in den PGR bzw. vom Wahlrecht ausgeschlossen?

11.  Welche Ausnahmen beim aktiven und passiven Wahlrecht gibt es (anderer Wohnort, Angehörige Muttersprachiger Katholischer Gemeinden/ Personalgemeinden)?

12.  Wo haben Pfarrer, hauptamtliche pastorale Mitarbeiter*innen und Verwaltungsleiter*innen aktives Wahlrecht bei der PGR-Wahl?

13.  Was ist zu tun, wenn zu wenige Kandidat*innen gefunden werden?

14.  Wann muss oder kann die PGR-Wahl verschoben werden und wie ist dabei vorzugehen?

15.  Worauf ist bei der Festsetzung und Bekanntgabe von Terminen und Fristen besonders zu achten?

16.  Wie sind Amtsperiode des PGR und Amtszeit der Pfarrgemeinderäte definiert?

17.  Welche Regeln gelten für die Veröffentlichung personenbezogener Daten der Kandidat*innen?

18.  Welche Regeln gelten für den Schutz personenbezogener Daten im Umgang mit den Wählerverzeichnissen und den Briefwahlunterlagen?

19.  Können Kandidat*innen Mitglieder des Wahlausschusses sein und als Wahlhelfer bestellt werden?

20.  Ist eine Vorstellungsliste der Kandidat*innen im Wahllokal erlaubt?

21.  Wann muss die Hinzuwahl in den PGR erfolgen?

22.  Wer ist von der Hinzuwahl in den PGR ausgeschlossen?

23.  Kann ein PGR hinzuwählen und kann er sich konstituieren, wenn nicht alle Mitglieder anwesend sein können?

24.  Welche Regeln gelten für die Veröffentlichung personenbezogener Daten der PGR-Mitglieder?

25.  Wer ist von der Hinzuwahl in den Pfarrverbandsrat (PVR) ausgeschlossen?

26.  Sollen sich der PVR und der Dekanatsrat auch konstituieren, wenn noch nicht alle Mitglieder gemeldet wurden oder wenn nicht alle Mitglieder anwesend sein können?

27.  Wer ist von der Hinzuwahl in den Dekanatsrat ausgeschlossen?




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